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  • Urlaub auf dem Bauernhof in Obing am See
  • Pony Lametta liebt Streicheln
  • Unser Kaiserhof in Landertsham bei Obing im schönen Chiemgau
  • Der Griessee ist nur wenige hundert Meter von uns entfernt
  • Wohnküche unserer Ferienwohnung im OG
  • Unser Pony Lametta und unser Esel Robin
  • Im Winter unterwegs mit dem Bob

Spielregeln für Urlaub auf dem Kaiserhof - Landertsham

Was Sie vor einer Buchung Ihres Bauernhofurlaubes beachten sollten

Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.

Um eventuelle Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

 

 Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Anbieter der Ferienwohnung ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen.
    Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden beträgt 90 % des Reisepreises. Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 10 % an.
  5. Der Anbieter der Ferienwohnung ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    Bis zur anderweitigen Vergabe der betroffenen Ferienwohnung ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
    Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.